Bundesverfassungsgericht schafft neues Grundrecht auf digitale Intimsphäre

Das Bundesverfassungsgericht hat heute dem nordrheinwestfälischen Verfassungsschutzgesetz, das die sog. Online-Durchsuchung von Computern und anderen informationstechnischen Systeme erlauben sollte, eine deutliche Absage erteilt. Zugleich definierten die Richter ein neues Grundrecht, das den Bürger in seinem digitalen Leben weitgehend vor dem Zugriff des Staats schützt. (+1) (-)
28.02.2008 | tags | comments | permalink 




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